Allgemeine Geschäftsbedingungen von Jakob Strehlow
1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen Jakob Strehlow und dem Vertragspartner (nachfolgend: Kunde), hinsichtlich sämtlicher von Jakob Strehlow erbrachten Leistungen.
1.2. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Jakob Strehlow gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkenntJakob Strehlow nicht an. Hiervon ausgenommen sind solche Regelungen denen Jakob Strehlow ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn Jakob Strehlow in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
2. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
2.1. Angebote von Jakob Strehlow sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
2.2. Das Wirksamwerden des Vertragsverhältnisses setzt einen Auftrag des Kunden sowie eine Auftragsbestätigung von Jakob Strehlow voraus. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Nachträgliche Vertragsänderungen oder
-ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Jakob Strehlow.
2.3. Jakob Strehlow erbringt für den Kunden Beratungsleistungen im Bereich des Digitalen Marketings, insbesondere im Social Marketing (SM). Im Zuge dessen berät er den Kunden projektbasiert, erstellt kundenspezifische Konzepte, führt Workshops und Audits durch oder unterstützt den Kunden bei der Gestaltung und Steuerung von Social Media Kampagnen. Einzelheiten über Art und Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich abschließend aus der jeweiligen Auftragsbestätigung.
2.4. Mit der Freigabe von Konzeptionen, Kampagnenplänen oder Gestaltungsentwürfen gelten diese als Grundlage der weiteren Leistungen.
2.5. Termine und Fristen von Jakob Strehlow sind verbindlich, sofern diese schriftlich bestätigt wurden.
2.6. Jakob Strehlow ist berechtigt die Leistung auch durch Dritte erbringen zu lassen. Jakob Strehlow gewährleistet in diesem Fall, dass die vertraglichen Vereinbarungen auch von dem Dritten eingehalten werden, insbesondere die Geheimhaltungspflichten aus Ziff. 11.1. beachtet werden.
2.7. Sofern nicht anders vereinbart, ist Jakob Strehlow frei darin, auch für andere Unternehmen tätig zu sein.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1. Der Kunde ist verpflichtet, Informationen wie z.B. Briefings, Zugänge, Daten, Unterlagen, Texte, Fotos und sonstige Beiträge, die für Erbringung der Leistung von Jakob Strehlow notwendig sind, bereitzustellen. Sofern einzelne Informationen einem urheber-, design- oder markenrechtlichen Schutz unterliegen, hat der Kunde Jakob Strehlow die erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen.
3.2. Ist der Kunde zur Verwendung und/oder Übertragung der überlassenen Informationen nicht berechtigt, stellt der Kunde Jakob Strehlow auf erstes schriftliches Anfordern uneingeschränkt von sämtlichen Klagen, Forderungen, Kosten, Belastungen, Verlusten, Ansprüchen, Schäden und Aufwendungen frei, die diesem aus der Verletzung oder angeblichen Verletzung von Schutzrechten Dritter entstehen.
3.3. Jakob Strehlow hat solche mangelhaften Leistungen nicht zu vertreten, die auf einer verzögerten oder nicht erbrachten Bereitstellung von Informationen seitens der Kunden zurückzuführen sind. Zusatzkosten, die durch eine solche Verletzung der Mitwirkungsobliegenheit entstehen, sind Jakob Strehlow zu ersetzen.
3.4. Für gelöschte/gesperrte/eingeschränkte und nicht funktionale Assets wie z.B. Werbekonten, Domains, Accounts übernimmt Jakob Strehlow keine Haftung. Liegt der Grund dafür beim Kunden, hat dieser keinen Anspruch auf eine mögliche Rückerstattung für Zahlungen für den laufenden Abrechnungszeitraum.
3.5. Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung einer gültigen Datenschutzerklärung und eines Impressums für alle von Jakob Strehlow erstellten Funnels, Websites und anderen Online-Marketing-Materialien. Jakob Strehlow übernimmt keine Haftung für rechtliche Verstöße, die aus fehlenden oder unzureichenden Angaben in der Datenschutzerklärung oder im Impressum resultieren. Der Kunde stellt Jakob Strehlow auf erstes schriftliches Anfordern von sämtlichen Ansprüchen, Forderungen, Klagen, Kosten, Schäden und Aufwendungen frei, die aus der Verletzung dieser Verpflichtung entstehen.
4. Preise
4.1. Die Vergütung der Leistung erfolgt entweder nach Aufwand oder nach Festpreis. Die diesbezügliche Festlegung sowie der zur Anwendung kommende Vergütungssatz werden im jeweiligen Angebot angegeben.
4.2. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
5. Zahlungsbedingungen, Verzug
5.1. Sofern sich aus dem Angebot oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung nichts anderes ergibt, ist der gesamte Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Werden die beauftragten Arbeiten in abgrenzbaren Zeiten erbracht, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils nach der Erbringung fällig.
5.2. Haben die Parteien ein monatliches Stundenkontingent für bestimmte Leistungen vereinbart, werden die im Vormonat tatsächlich in Anspruch genommenen Stunden zu Beginn des Folgemonats abgerechnet.
5.3. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, ist Jakob Strehlow berechtigt, dem Kunden ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz in Rechnung zu stellen.
5.4. Haben die Parteien einen Vertrag über einen Workshop abgeschlossen, ist die Absage des Workshops durch den Kunden kostenfrei möglich, wenn die Absage bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Workshops erfolgt. Erfolgt die Absage nicht rechtzeitig, hat der Kunde eine Ausfallentschädigung in Höhe der Hälfte der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass Jakob Strehlow keinen oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.
6. Auslagen, Mehr- und Reisekosten
6.1. Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach Zeitaufwand gegen gesonderte Vergütung erbracht.
6.2. Sofern zwischen den Parteien vereinbart, beauftragt Jakob Strehlow Fremdleistungen (z.B. Schaltung von Facebook Ads, Google Ad-Words etc.) bei einem Dritten. Der Kunde stellt Jakob Strehlow von sämtlichen hieraus entstehenden Verbindlichkeiten frei. Jakob Strehlow hat das Recht, die Kosten der Fremdleistungen dem Kunden vorab in Rechnung zu stellen.
6.3. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden Reisekosten von Jakob Strehlow gegen Vorlage von Rechnungen vom Kunden erstattet (Bahn: 2. Klasse; Flug: Economy-Class; PKW: entsprechend steuerrechtlichen Regelungen; Hotel: bis maximal 135,- EURO/Nacht zzgl. UmSt.). Reisezeiten sind mit 50 Prozent des vereinbarten Stundensatzes zu vergüten.
7. Nutzungsrechte
7.1. Besteht die Leistung von Jakob Strehlow in der Erstellung bzw.
Übertragung von urheberschutzfähigen Werken, wird dem Kunden erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die Nutzungsrechte an den Werken eingeräumt. Soweit nichts anderes bestimmt ist, räumt Jakob Strehlow dem Kunden ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, unübertragbares Recht an dem Werk (z.B. ein schriftliches Konzept oder Schulungsmaterial) zur Verwendung in der vereinbarten Nutzungsart ein.
8. Gewährleistung
8.1. Die Gewährleistungsrechte des Kunden bestimmen sich nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.
9. Vertragslaufzeit, Kündigung
9.1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Laufzeit des Vertrages zeitlich unbeschränkt. In diesem Fall ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Quartalsende zu kündigen.
9.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Zur außerordentlichen
Kündigung vom Vertrag sind die Parteien insbesondere berechtigt,
a) wenn über das Vermögen der anderen Partei die Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens beantragt wird,
b) die andere Partei ihre Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt,
c) die andere Partei ihren Geschäftsbetrieb oder den Teil ihres Geschäftsbetriebs einstellt, der sich auf die vertragsgegenständlichen Leistungen bezieht.
d) oder ein am Sitz der betroffenen Partei nach der dort geltenden Rechtsordnung den vorgenannten Fällen in etwa entsprechendes Ereignis eintritt.
9.3. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
10. Haftung
10.1. Jakob Strehlow haftet unbeschränkt auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für Produkthaftungsschäden haftetJakob Strehlow entsprechend der Regelungen des Produkthaftungsgesetzes.
10.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist und damit die Grundlage des Vertrages bildet (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Jakob Strehlow der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar und typisch ist.
10.3. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, es sei denn es liegt eine der Voraussetzungen nach Ziff. 10.1. vor.
10.4. Soweit die Haftung von Jakob Strehlow ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für ihre Organe, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Eine weitergehende Haftung von Jakob Strehlow besteht nicht.
11. Geheimhaltung
11.1. Jakob Strehlow verpflichtet sich, alle nicht allgemein offenkundigen und als vertraulich gekennzeichneten Informationen aus dem Bereich des Kunden, die ihm durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, geheim zu halten und nicht für eigene Zwecke oder Zwecke Dritter zu verwenden.
11.2. Soweit Jakob Strehlow Zugriff auf Accounts, Systeme oder Datenbanken des Kunden (z.B. Facebook-Accounts, Google-Accounts) erhält, wird dies ausschließlich zu Zwecken der vertraglichen Leistungsverpflichtungen ermöglicht. Mit Beendigung der Vertragsbeziehung trägt der Kunde Sorge dafür, Jakob Strehlow die Berechtigungen für die Accounts, Systeme oder Datenbanken entziehen.
12. Abwerbeverbot
12.1. Dem Kunden ist es untersagt, mittel- oder unmittelbar während der Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit Mitarbeiter – gleich ob angestellt oder freiberuflich tätig – von Jakob Strehlow als Angestellte zu beschäftigen bzw. diesen, soweit sie selbständig tätig sind, Aufträge zu erteilen. Anderes gilt in den Fällen, in denen Jakob Strehlow schriftlich ihre Zustimmung erteilt.
12.2. Für jeden Verstoß des Kunden gegen Ziff. 12.1. ist Jakob Strehlow berechtigt von dem Kunden die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe zu verlangen. Die Höhe der Vertragsstrafe ist unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes nach billigem Ermessen festzusetzen, wobei die Vertragsstrafe mindestens
10.000,00 EURO betragen wird. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe besteht nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er den Verstoß nicht zu vertreten hat. Hierbei gilt der gesetzliche Haftungsmaßstab des § 276 BGB. Im Falle der Geltendmachung der Vertragsstrafe wird die Vertragsstrafe auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet. Der Anspruch auf Erstattung einer die Vertragsstrafe übersteigenden Schadens bleibt unberührt.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Sofern der Kunde Kaufmann oder eine Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen
Rechts ist, wird Kiel als ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort vereinbart.
13.2. Der Kunde wird seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Jakob Strehlow an Dritte abtreten; § 354a HGB bleibt unberührt.
13.3. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
13.4. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden, das nicht auf diesem Recht aus diesem Vertrag beruht ist ausgeschlossen.
13.5. Jakob Strehlow ist berechtigt, den Kunden als Referenz in allen Medien zu benennen und in diesem Rahmen dessen Logos zu verwenden.
13.6. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Normen, die auf andere Rechtsordnungen verweisen.
13.7. Ist eine oder sind mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Dies gilt nicht, wenn sich Bestimmungen im Hinblick auf die Hauptleistungspflichten als unwirksam erweisen. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung des Vertrages gilt anstelle der unwirksamen eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich am ehesten entspricht.
Stand: 01. Oktober 2019